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30.07.2010
iPhone 4 heute erstmals in Österreich bei T-Mobile und Orange erhältlich

30.07.2010
Der deutsche Homeshopping-Spezialist startet mit dem digitalen Special-Interest-Kanal "HSE24...

30.07.2010
Virale Kampagne für den Mini Countryman von der Wiener Agentur Holzhuber Impaction.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Manstein Zeitschriften Verlagsgesellschaft m.b.H. (MZV)

1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von MZV, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Geltung etwaiger anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Ihnen als Auftraggeber ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Werbeaufträge von Ihnen, auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner, Button),

- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer von Ihnen genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die in Ihrem Bereich liegen (z.B Hyperlink, Link).

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

(3) Sie haben sicherzustellen, dass nicht über die Werbemittel auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen Gesetze, die guten Sitten oder Rechter Dritter verstoßen und die insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen.

3. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Fehlt diese Bestätigung, so kommt der Auftrag mit der Veröffentlichung der Online-Werbung zustande. Auch bei mündlicher oder fernmündlicher Bestätigung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein anderer Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. MZV ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehreren als Werbetreibenden innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Wird Ihnen im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

MZV erbringt ausschließlich die im Vertrag angeführten Leistungen. Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie sind jedoch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Punkt 4. genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus zu den hier genannten Bedingungen weitere Werbemittel abzurufen.

6. Platzierung

(1) MZV gibt keine Garantien über die mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen. Werbemittel werden auf den einvernehmlichen oder nach billigem Ermessen festgelegten Werbeplätzen und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert. Soweit es MZV angesichts der Gestaltung des Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich erscheint, darf MZV jedem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen, ohne dass dies Ihrer Genehmigung bedarf. Grundsätzlich sind Sie jedoch zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet, soweit dies gesetzlich erforderlich und Ihnen erkennbar ist.

(2) MZV ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit nicht vertraglich etwas anderes schriftliche vereinbart wurde.

7. Datenlieferung, Bearbeitung, Freigabe

(1) Sie verpflichten sich, sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Links und anderes) spätestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und entsprechend der zuvor getroffenen Bedingungen sowie den technischen Spezifikationen und für die vereinbarte Schaltung tauglich anzuliefern..Sie haben sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten MZV aus der Verwendung der von Ihnen überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, haben Sie für diese einzutreten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.

(2) MZV hat das Recht, übermittelte Werbemedien auf ihre Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insbesondere auf das passende Format, die Darstellungstechnologie und Dateigrößen, ua.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an Sie zu retournieren. Dabei ist MZV auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen selbst vorzunehmen und die Kosten dafür zu verrechnen.

(3) Bei Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen zur Schaltung der Werbung, bzw. zur Ermittlung der technischen Werbeinformationen (Anzahl der Adimpressions, ua.) ist MZV von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen, wobei sämtliche Kosten umfasst sind.

(4) Wenn eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden kann, ist MZV unabhängig von einem eventuellen Schaden berechtigt, das Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen und ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer derartigen Maßnahme befreit. 

(5) Die Werbemittel werden nach einer Prüfung auf technische und rechtliche Unbedenklichkeit freigegeben und ehestmöglich geschalten. Sie sind verpflichtet, die eingeschaltete Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren.

(6) Sie verpflichten sich, MZV sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zu Ihrer Identifizierung im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind.

(7) Die Übergabe der Daten haben im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhang zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach ECG bestehenden Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen Vorgaben durch das Fernabsatzgesetz sowie durch das Mediengesetz entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation zulassen.

(8) MZV verpflichtet sich die Werbemittel für maximal drei Monate aufzubewahren.

(9) Kosten von MZV für vom Ihnne gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels haben Sie zu tragen.

8. Ziffernanzeigen

(1) Bei Ziffernanzeigen wendet MZV für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden – ohne dass eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht – nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet MZV zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. MZV kann einzelvertraglich das Recht als Vertreter eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und in Ihrem erklärten Interesse zu öffnen.

(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass Sie die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernehmen.

9. Ablehnungsbefugnis

(1) MZV behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder

- deren Veröffentlichung für MZV wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist,

(2) Insbesondere kann MZV ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn Sie nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornehmen oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

10. Inhaltliche und rechtliche Verantwortung 

(1) Sie gewährleisten, dass Sie alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel und haften dafür, dass das Werbematerial nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote, sowie die guten Sitten verstößt und den technischen Anforderungen genügt. Sie halten MZV zur Gänze schad- und klaglos im Falle von Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen. Bei einer direkten Inanspruchnahme von MZV, sind Sie verpflichtet, MZV mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.

(2) MZV ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. MZV ist berechtigt, Werbung, Werbematerial und Links, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote, die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen und offline zu stellen, wobei eine vorherige Absprache mit Ihnen nicht notwendig ist. Sie werden aber von der Maßnahme informiert. Die Sperrung befreit Sie nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, es sei denn, Sie weisen nach, dass MZV die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche aus einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

11. Nutzungsrechte

(1) Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigen Sie, dass Sie sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von Ihnen bereitgestelltem Material (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, usw.) erworben haben. 

(2) Sie übertragen MZV die unter Punkt 1. genannte Nutzungsrechte zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

(3) Sie werden MZV hinsichtlich aller im Zusammenhang mit Absatz 1 und 2 erhobenen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos halten. Bei einer direkten Inanspruchnahme von MZV, sind Sie verpflichtet, MZV mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 

12. Gewährleistung 

(1) MZV schuldet nur die ordnungsgemäße Auslieferung der Werbung. MZV schuldet jedoch nicht den Eingang oder die Kenntnisnahme beim Empfänger. 

(2) Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich MZV, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so sind Sie zur Wandlung oder Preisminderung berechtigt. Weitergehende Rechte und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen leistet MZV Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, sind ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei MZV zur Nachbesserung berechtigt ist. Wandlung oder Preisminderung stehen Ihnen aber erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch MZV zu.

13. Haftung

(1) MZV haftet nur für Schäden, die von MZV oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. MZV haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien. 

(2) Fälle höherer Gewalt, wie zB Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, hat MZV nicht zu vertreten. MZV behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.

14. Preisliste, Zahlungskonditionen und Zahlungsverzug

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise. MZV ist berechtigt, die Preise nachträglich zu ändern. Die geänderte und veröffentlichte Preisliste kommt für danach erteilte Aufträge zur Anwendung. 

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit Ihnen an die Preislisten des jeweiligen Verlags zu halten. Rabattgutschriften und Rabattnachlässe erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.

(3) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung fällig. 

(4) MZV ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder ein deposit zu verlangen. In diesem Fall wird Ihre Werbemaßnahme nicht gestartet, bevor die Vorauszahlung oder das deposit bei MZV eingegangen ist.

(5) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Zinsen und Einziehungskosten berechnet. MZV kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(6) Objektiv begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit berechtigen MZV, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Rabatt und Rabatterstattung

(1) Rabatte werden lediglich entsprechend den offiziellen Preisangaben zu Werbeschaltungen von MZV gegeben bzw. entsprechend vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen einem befugten Vertreter von MZV und Ihnen gewährt.

(2) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die MZV nicht zu vertreten hat, so haben Sie, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt MZV zu erstatten.

16. Stornierung von Aufträgen

(1) Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar. Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich ergehen. Die Stornierung bis sieben Tage vor Schaltungsbeginn ist kostenlos. Bei späterer Stornierung fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% vom Bruttopreis an. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen zu vergüten. Eine zeitliche Umbuchung stellt ein Storno dar.

(2) MZV ist berechtigt, Ihre Aufträge jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zugang des Auftrags schriftlich zu stornieren. Es entsteht daraus keinerlei Haftung seitens MZV bis auf die Rückzahlung bereits gezahlter Rechnungsbeträge für die entsprechende Kampagne, abzüglich bereits erbrachter Leistungen.

17. Platzierungsbestätigungen

Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann MZV nicht haftbar gemacht werden.

18. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

19. Salvatorische Klausel und Sonstiges

(1) Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen oder den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

20. Anzuwendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für den Werbeauftrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Datenbankzugriff

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Datenbankzugriff (Online-Service) in Online-Medien der Manstein Zeitschriften Verlagsgesellschaft m.b.H. (MZV)

MZV bietet Ihnen als Abfragenden per Internet Zugriff auf die in den Datenbanken von MZV gespeicherten Daten an.

1. Zustandekommen 

(1) Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der Preise laut der im Internet veröffentlichten jeweils gültigen Preisliste sowie unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Mit dem Kauf eines Online-Zugangs akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen des Online-Services.

(2) Mit dem Kauf einer Premium-Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den Diensten von werbealmanach.at. Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Dritte ist ausnahmslos untersagt. 

(3) Mit dem Erwerb des Online-Zugangs erhalten Sie zudem - soweit nicht anders vereinbart - eine Zugangslizenz, die eine Person zur Nutzung des Service berechtigt.

2. Dauer

(1) Das Vertragsverhältnis bei Kauf eines Online-Zugangs wird für mindestens 3 Monate abgeschlossen. Es kann von Ihnen zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer schriftlich aufgekündigt werden. 

(2) Wird der Vertrag nicht aufgekündigt, so wird er automatisch um die von Ihnen gewählte Laufzeit verlängert und kann sodann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals schriftlich aufgekündigt werden.

(3) MZV ist auch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn Sie eine wesentliche Verpflichtung aus den Nutzungsbedingungen verletzen. 

3. Rücktritt

(1) Sofern Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind sind Sie grundsätzlich berechtigt gemäß §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurückzutreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Gemäß § 5f Z1 KSchG ist bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ein Rücktritt nicht möglich.

(2) Da Sie mit Ihrem Auftrag den sofortigen Datenerhalt bestellen und daher eine sofortige Dienstleistung beauftragen, entfällt allerdings das Rücktrittsrecht, selbst wenn Sie Verbraucher sind.

4. Geistiges Eigentum

(1) Alle Inhalte des Online-Services sind urheberrechtlich geschützt. MZV steht das ausschließliche Recht der Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verwertung der Daten zu.

(2) Eine Weitergabe der Daten oder Ausdrucke an Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form ist ausnahmslos nicht gestattet. Inhalte dürfen in keiner Weise verändert werden und ohne schriftliche Genehmigung nicht auf anderen Internet-Seiten oder vernetzten Rechnern genutzt oder dargestellt werden.

5. Nutzung

(1) Sie sind berechtigt, die Datenbanken ausschließlich zur Abfrage zur eigenen Informationsbeschaffung zu nutzen. Eigene Informationsbeschaffung besteht darin, bestimmte Firmen und Personen mit den dazugehörigen Informationen aufzufinden. 

(2) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere systematische Nutzung oder den Aufbau von Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, die Bereitstellung von Auskunftsdiensten oder sonstigen gewerblichen Adressenverwertung, einschließlich der Durchführung von Werbemaßnahmen, ist nicht gestattet.

6. Gewährleistung

(1) Für die Verfügbarkeit und Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge in den Datenbanken wird keine Gewähr übernommen. 

(2) Die Datenbanken enthalten auch Querverweise (Links) zu Webseiten anderer Anbieter. Für fremde Inhalte, die über solche Links erreichbar sind, ist MZV nicht verantwortlich.

(3) MZV verwendet in den eigenen Webseiten browserseitige Cookies und serverseitige Session IDs, um Ihnen die Nutzung der Online-Angebote zu erleichtern. Diese Cookies und Session IDS enthalten keine personenspezifischen Daten, identifizieren jedoch den Computer des Benutzers. Sie können das Speichern von Cookies auf Ihrer Festplatte verhindern, indem Sie die Einstellungen des Browser verändern und somit die von MZV gesendeten Cookies ablehnen. In diesem Fall können jedoch möglicherweise nicht alle Leistungsmerkmale des Online-Services genutzt werden.

7. Zahlung

(1) Alle in der Preisliste von MZV angegebenen Preise sind Bruttopreise. Das Entgelt ist jährlich im Voraus zu zahlen. Die Rechnungen sind bei Rechnungslegung fällig.

(2) Sollten Sie mit auch nur einem Teil des Rechnungsbetrages in Verzug sein stehen MZV Verzugszinsen von 8 % pa über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu. Bei einem höheren Schaden kann MZV zusätzlich Schadenersatz verlangen. .Darüber hinaus sind Sie zum Ersatz der zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten verpflichtet.

(3) MZV kann Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen, auch wenn die Zahlung von Ihnen anders gewidmet ist.

8. Aufrechnung

Sie können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstrittigen Forderungen gegen Forderungen von MZV aufrechnen.

9. Haftungsbeschränkung

(1) MZV haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

(2) Allfällige Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche gegen MZV verfallen innerhalb von sechs Monaten.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für alle Streitigkeiten ist das Landesgericht Wiener Neustadt zuständig.

 

Ausschluss des Rücktrittsrechts

Ausschluss des Rücktrittsrechts nach § 5f Z1 KSchG

Sollten Sie Verbraucher sein, sind Sie berechtigt gemäß §§ 5a ff KSchG vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurückzutreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Gemäß § 5f Z1 KSchG ist bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ein Rücktritt nicht möglich. Da Sie mit Ihrem Auftrag den sofortigen Datenerhalt bestellen und daher eine sofortige Dienstleistung beauftragen, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihr Rücktrittsrecht entfällt.